Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

11.02.2021: Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird.

Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.

Was mache ich mit diesem Schutzbrief? Diesen Schutzbrief können Sie mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.
Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haftdrohen, wenn Sie selbst eine weibliche Genitalverstümmelung an Ihrer Tochter durchführen oder wenn eine andere Person eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt und Sie dies nicht verhindern oder sogar dabei helfen. Auch kann Ihnen Ihre Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis erlöschen.

Bei Reisen in die Herkunftsländer soll er Schutz vor gesellschaftlichem und familiären Druck zur Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung bieten. Durch die Unterschriften von 5 deutschen Bundesministerinnen und ‑ministern setzt er ein starkes Zeichen.

Der Schutzbrief hat auch präventive Funktion und kann für die Aufklärungsarbeit in Deutschland genutzt werden. Neben Aufklärung über die Strafbarkeit enthält er auch Informationen über die gesundheitlichen Folgen.

Weiterhin gibt der Schutzbrief Auskunft darüber, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist als Anlaufstelle auf dem Schutzbrief mit aufgeführt.

Hier findest du den Schutzbrief

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