WOVOR HABT IHR EIGENTLICH ANGST?

18.01.2021: Echte Kinderrechte ins Grundgesetz - endlich die UN-Kinderrechtskonvention uzmsetzen!

Seit dem 11.01.2021 ist bekannt, die Bundesregierung will Kinderrechte in der Verfassung verankern. Die Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken Neukölln begrüßen es, dass die Politik sich dem Thema grundsätzlich annimmt, jedoch bieten die Neuköllner Kinder und Jugendlichen hier noch Nachhilfe an, denn der erzielte Kompromiss geht bei weitem nicht weit genug.

Der Beschluss bleibt weit hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention zurück. Denn laut Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist "bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen" das Kindeswohl "vorrangig zu berücksichtigen".

"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.” Um diese Formulierung soll der Bundesregierung zufolge Art. 6 des Grundgesetzes, der sich mit Ehe und Familie beschäftigt, ergänzt werden.

Dieser Zusatz im Artikel 6 des GG ist nicht mehr als reine Symbolpolitik und klingt eher nach einer leeren Worthülse, denn als wirkliche Stärkung von Kinderrechten. Bei genauerer Betrachtung ändert sich für die Kinder rechtlich rein gar nichts. Alle Grundrechte, wie das Recht auf eine persönliche Entfaltung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Gesundheit, gelten für Kinder bereits ebenso wie für Erwachsene. Auch das Kindeswohl wird vom Bundesverfassungsgericht als besonders schützenswert behandelt. So haben die Jugendämter und die Familiengerichte beispielsweise jetzt schon einzuschreiten, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (§ 1666 BGB) gefährdet ist.

Was sich durch die Neufassung des Grundgesetzes ändern würde, ist in praktischer Hinsicht lediglich, dass Kinderrechte "sichtbar" werden. Für uns als politischer Kinder - und Jugendverband ist das aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein! Denn das ist uns und den Kindern und Jugendlichen die wir vertreten noch lange nicht genug! Den Kindern ist durch eine reine Sichtbarmachung ihrer "Rechte" in der Praxis kaum geholfen.

Die Verankerung der Vorrangigkeit des Kindeswohls im Grundgesetz, ein Programmpunkt des Wahlprogramms der SPD zur Bundestagswahl 2017, scheiterte allerdings wiederholt am Widerstand von CDU/CSU. Die nun beschlossene Formulierung "angemessen" bleibt damit weit hinter der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. So bedarf es weiterhin keiner besonderen Rechtfertigung, wenn Entscheidungen nicht im Sinne des Kindeswohls getroffen werden.

Darüber hinaus ermöglicht der Beschluss der Großen Koalition Kindern und Jugendlichen lediglich einen Anspruch auf rechtliches Gehör, allerdings fördert er keine echte Partizipation in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen politische Entscheidungen oftmals über die Köpfe der Kinder hinweg getroffen werden, erscheint der Beschluss der Bundesregierung wie ein Hohn.

Auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene werden vorbildlich ständig Projekte ausgeschrieben, dass Kinder lernen, wie die Kinderrechte lauten und wie wichtig sie sind. Aber wenn es darum geht den Kindern politisch vorzuleben, dass sich aus der Forderung auch ein politisches Handeln ableiten lässt, versagt die Politik. Ein Schlag ins Gesicht für alle, die seit Jahrzehnten dafür streiten.

Kinder werden in unserer Gesellschaft noch immer viel zu selten in Entscheidungen eingebunden, von denen sie

Deshalb fordern wir Falken Neukölln insbesondere die CDU/CSU dazu auf, endlich Mut zu beweisen und die Kinderrechte so im Grundgesetz zu verankern, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Via WhatsApp senden
Nachrichten