Am Sonntag, 20. Juni ist Weltflüchtlingstag

Wir fordern: Gleiche Rechte für alle Kinder in Deutschland. Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention muss konsequent umgesetzt werden!

Am Sonntag, 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Weltweit müssen immer mehr Menschen ihr Land verlassen, weil sie um ihr Leben und das ihrer Familie fürchten müssen. Darunter auch viele Kinder.

Um diese zu schützen, haben die Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1989 besondere Kinderrechte beschlossen, die überall auf der Welt gelten sollen - die UN-Kinderrechtskonvention. Auch Deutschland hat diese unterzeichnet. Allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die UN-Kinderrechtskonvention sich nicht auf das deutsche Ausländer- und Asylrecht auswirken darf.

Wegen dieses Vorbehalts wurden unter anderem 16-jährige Flüchtlingskinder in Deutschland wie Erwachsene behandelt. Anstatt zur Schule zu gehen, warteten sie mit völlig fremden Menschen in Gefängnissen auf ihre Abschiebung.

Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen haben lange dafür gekämpft, dass die von den UN beschlossenen Kinderrechte endlich auch für Flüchtlingskinder in Deutschland gelten. Dann, dieses Jahr im Mai, ein erster Erfolg: das Bundeskabinett hat den Vorbehalt zurückgenommen.

Dies alleine reicht aber nicht aus, um das Leben von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern. Das heißt: zahlreiche Gesetze müssen geändert werden, wie z.B. das Verwaltungs-, Asyl- und Ausländerrecht.

Am 23. und 24. Juni wäre nun die Gelegenheit, dies möglichst schnell zu machen. Dann treffen sich nämlich die Justizministerinnen und Justizminister zu einer Konferenz in Hamburg. Im Moment sieht es aber so aus, als hätten die Ministerinnen und Minister leider keine Zeit für die Rechte von Flüchtlingskinder. Ist ja auch klar, denn auch der Konferenz geht es ja auch um viel wichtigere Dinge, wie z.B. um die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und die Anhebung von Gerichtskosten.

Anlässlich des Weltflüchtlingstages gibt es verschiedenen Aktionen beteiligen: Pro Asyl macht eine Unterschriften-Aktion gegen die Abschiebung von Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo. Und auf www.hier.geblieben.net könnt ihr eine E-Mail schreiben, damit Atiq und Arjan zusammen bleiben können.

Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention [Flüchtlingskinder]

(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.

(2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen oder andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatlichen Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.

(SJD - Die Falken Bundesvorstand, 18.06.2010)

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